AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Geltungsbereich


Für eine Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.


1.       Angebote

1.1.     Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie erlangen ihre Verbindlichkeit erst mit

der Auftragsbestätigung.

1.2.     Angebote sowie Angebotsunterlagen wie beispielsweise Zeichnungen, Kalkulationen, Abbildungen sind

vertraulich zu behandeln. Ihre Weitergabe an Dritte durch den Besteller, bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.


2.       Bestellungen

2.1.     Bestellungen sind immer schriftlich einzureichen. Telefonische Bestellungen nehmen wir nur in dringenden

Fällen entgegen. Diese sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich nachzureichen, bzw. zu wiederholen.

2.2.     Für Fehler welche durch undeutlich geschriebene Bestellungen, undeutlich formulierte Beschreibungen in

Bestellungen, sowie Übermittlungsfehler in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

2.3.     Bei Auftragserteilungen im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung

der gesamten Forderung.

 

3.       Preise / Zahlungsbedingungen

3.1.     Unsere Preise gelten „ab Werk“, sofern sich aus der aus Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Verpackungskosten werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

3.2.     Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird am Tag der

Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe gesondert in der Rechnung ausgewiesen.

3.3.     Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.4.     Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) Innerhalb

von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu fordern.

3.5.     Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,

unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

4.       Liefertermine / Lieferung / Lieferverzögerung

4.1.     Alle Liefertermine, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigt haben, sind unverbindlich.

4.2.     Mahnungen unserer Auftraggeber an uns bewirken Schuldnerverzug nur dann, wenn sie schriftlich erfolgen.

4.3.     Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen, so wie die

Lieferung von druckfähigen Dateien voraus.

4.4.     Die Lieferung erfolgt unfrei „ab Werk“.

4.5.     Wir sind zu Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt.

4.6.     Der Versand ins Ausland erfolgt nur gegen Vorkasse oder unwiderrufliches Akkreditiv.

4.7.     Nachnahmelieferungen behalten wir uns vor.

4.8.     Geraten wir aus durch uns zu vertretende Gründe in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, für jede

vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal 10 % des Lieferwertes zu verlangen. Beruht der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder stellt eine wesentliche Pflichtverletzung dar, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung, die jedoch im Fall einer nur fahrlässigen Pflichtverletzung auf den jeweils vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

4.10.   Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach

fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens, stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.

4.11.   Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abs. 4.2 und Abs 4.3 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft

vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass die sofortige Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung in Betracht kommt.

4.12.   Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers ist Voraussetzung für die

Einhaltung unserer Lieferverpflichtung.

4.13.   Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt

den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, in Rechnung zu stellen. Die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder eines zufälligen Untergangs, geht auf den Besteller über, ab dem Zeitpunkt, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

4.14.   Bei nicht rechtzeitiger Belieferung unsererseits durch unsere Lieferanten, die nicht auf Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit unserer Lieferanten beruht, behalten wir uns eine entsprechende Verlängerung der Lieferfristen vor.

 

5.       Gefahrenübergang

5.1.     Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung unfrei „ab Werk“ vereinbart.

5.2.     Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken.

Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

 

6.       Gewährleistung

6.1.     Jede Ware, gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt und jede Leistung sind sofort nach Erhalt

auf Mängel zu untersuchen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn es handelt sich um versteckte Mängel.

6.2.     Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung

in Form einer Mängelbeseitigung, oder einer Ersatzlieferung berechtigt. Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber wahlweise die Herabsetzung der Vergütung, oder die Rückgängigmachung des Kaufvertrags verlangen.

6.3.     Wird die Durchführung einer Nachbesserung durch den Besteller oder einem von ihm beauftragten Dienstleister

durchgeführt, ohne dass wir mit der Mängelbeseitigung im Verzug waren, so ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

6.4.     Für Transportschäden haften wir nicht. Bei der Übergabe sind diese den Beförderer zu melden und diesem

gegenüber geltend zu machen.

6.5.     Soweit sich nachstehend (Abs. 6.6 und Abs 6.7) nichts anderes ergibt sind weitergehende Ansprüche des

Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Deshalb haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

6.6.     Beruht die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen

Bestimmungen. Was dies gilt auch wenn der Besteller wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit der Sache, Schadensersatz statt der Leistung begehrt.

6.7.     Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen

Schaden begrenzt. Was im Übrigen ist sie gemäß (Abs. 6.5) ausgeschlossen. Bei einer wesentlichen Vertragspflicht im Sinne des AGB ist immer dann zu sprechen, wenn wir solche Absichten schuldhaft verletzen auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Besteller vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.

6.8.     Bei Schäden an zweckentfremdet eingesetzten Produkten ist eine Haftung durch uns ausgeschlossen.

6.9.     Sämtliche von und gelieferten, eingebauten und montierten Teile, gleich welcher Materialzusammensetzung sind

durch den Auftraggeber auf eigene Kosten zu pflegen und zu warten. Für spätere Mängel, welche auf fehlende oder nicht fachgerechte Benutzung, Pflege und/oder Wartung zurückzuführen sind, haften wir nicht.

6.10.   Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen.

 

7.       Gesamthaftung

7.1.     Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in (Abs. 6.5 bis 6.7) vorgesehen ist, ohne Rücksicht auf die

Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen.

7.2.     Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften nicht für Schäden infolge höherer Gewalt.

 

8.       Daten

8.1.     Kundendaten - Für die Richtigkeit vom Besteller bereitgestellter Druckdaten jeglicher Art übernehmen wir keine

Haftung. Änderungen und Ergänzungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

8.2.     Unsere Daten - Nach schriftlicher Kundenfreigabe unserer Layouts nehmen wir an, dass diese vom Besteller in

Hinsicht auf Schrift, Text, Bild und Grafiken geprüft und genehmigt sind. Nachträgliche Änderungen nach dieser Freigabe werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

9.       Toleranzen / Betrachtungsabstand / übliche Nutzung

9.1.     Die von uns gefertigten und gelieferten Waren unterliegen den branchenüblichen bzw. dem entsprechenden

Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen.

9.2.     Die Prüfung von Sicht- und Oberflächen ist in der Regel in dem Abstand durchzuführen, welcher der

„üblichen Nutzung“ entspricht. Grundlage für Bewertungen und Abnahmen sind die gewöhnlichen, nutzungsgerechten Betrachtungsabstände. Was Beanstandungen unter dem gewöhnlichen Mindestbetrachtungsabstand stellen keinen Reklamationsgrund dar. Bei der Prüfung auf eventuelle Fehler ist

die Betrachtung im rechten Winkel auf die Oberfläche durchzuführen.

 

10.     Rücktritt vom Kaufvertrag / Umtausch

10.1.   Warenumtausch, Warenrückgabe oder Rücktritt von einem erteilten Auftrag sind nur mit unserer Zustimmung

möglich.

10.2.   Bei Warenrückgabe oder Warenumtausch werden mindestens 40% des Preises als Bearbeitungsgebühr

berechnet.

10.3.   Individualisierte Kaufsachen sind vom Umtausch und der Warenrückgabe ausgeschlossen.

 

11.     Eigentumsvorbehaltssicherung

11.1.   Bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache vor.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.

11.2.   Der Besteller ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet diese auf

eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind diese vom Besteller rechtzeitig auf eigene Kosten durchzuführen.

11.3.   Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu

benachrichtigen, so dass wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

11.4.   Der Besteller ist berechtigt die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Vertritt uns jedoch

bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist, oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen ausgehändigt und dem Schuldner, (Dritten) die Abtretung mitteilt.

11.5.   Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Das

Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen, zur Zeit der Verarbeitung. Das für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

11.6.   Was die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir

das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

11.7.   Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die

Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

11.8.   Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der

realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10%, oder den Nennbetrag um mehr als 50% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

12.     Gerichtsstand

12.1.   Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt den Besteller

auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

12.2    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.



 

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